Hi Freunde des Stammtisch Springe
Nach der DSVGO nun die nächste "Verbesserung".
„Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“
Ab 2019 wird es keine Kleinanzeigen bei ZFS mehr geben.
Das Umsatzsteuergesetz sieht ab 1.1.2019 eine Aufzeichnungspflicht vor, nach dem Webseiten-Betreiber mit einem elektronischen Marktplatz die Daten, inklusive der Steuerdaten, von Verkäufern zu erfassen haben.
Bei Privatpersonen statt Steuernummer/USt-ID das Geburtsdatum.
Dazu Lieferort und Preis zu jeder Transaktion.
Diese Daten fallen unter die Aufbewahrungsfrist. Die Finanzbehörden sind befugt, diese Daten ohne weitere Legitimation (insb. ohne richterlichen Beschluss) abzufragen.
Ab 2019 wäre ich als Seitenbetreiber zusätzlich haftbar zu machen für hinterzogene Umsatzsteuern aus Transaktionen, welche über den Märktplatz abgewickelt wurden und bei denen ich der Aufzeichnungspflicht wissentlich oder unwissentlich nicht nachgekommen bin oder nicht nachkommen konnte.
Weder möchte ich mich in die Gefährdungshaftung begeben, noch bin ich gewillt Daten zu sammeln oder weiterzugeben, auch nicht nach Einwilligung.
https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=2
Peter